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Die Lehre am Fachgebiet
Die Lehre am Fachgebiet umfasst die Grundlagen des öffentlichen Rechts, insbesondere des Bau-, Planungs- und Umweltrechts. Die sichere Handhabung der normativen Grundlagen und der rechtlichen Instrumentarien ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit von Architekten, Stadtplanern und Bauingenieuren. Die Steuerung von komplexen Planungsprozessen auf örtlicher und überörtlicher Ebene sowie die Erarbeitung von Planwerken setzen umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des Bau- und Planungsrechts voraus.
Die Lehrveranstaltungen des Fachgebietes beschäftigen sich mit dem Bau-, Planungs- und Umweltrecht, dem örtlichen und überörtlichen Planungsrecht, den Rechtinstrumenten der Stadterneuerung und Stadtentwicklung, den Rechtsgrundlagen der städtebaulichen Planung, dem Bauordnungsrecht, dem Fachplanungsrecht und dem Planungsrecht im internationalen Vergleich.